Selbstbestimmungsgesetz in Augsburg
Seit November 2024 können in Deutschland und natürlich auch Augsburg die Erklärungen im Sinne des Gesetzes zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag abgegeben werden. Das erleichtert es trans* Menschen sehr, ihren Geschlechtseitrag und Vornamen zu dem zu ändern, was der Wahrheit am meisten entspricht.
Wir haben unsere Erfahrungen bei diesem Prozess aufgeschrieben und haben nun ein gemeinsames Dokument mit den Voraussetzungen zur Anmeldung, zur Erklärung, was mitzubringen ist, was man beachten muss, wenn das Geurtsstandesamt nicht in Augsburg liegt und wie es danach weiter geht - wo der neue Name überall angemeldet werden sollte.